Arbeitsbewilligungen
Wer als Bürgerin oder Bürger eines anderen Landes in der Schweiz arbeitet, braucht eine Arbeitsbewilligung. Die Bedingungen für diese Bewilligung können unterschiedlich sein. Sie hängen zum Beispiel von der Staatsangehörigkeit und der Branche ab, in der Sie arbeiten wollen.
Wir bauen den Digitalen Schalter laufend für Sie aus. Sie können heute bereits die folgenden Dienstleistungen nutzen:
Wichtige Begriffe
Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Landes in der Schweiz arbeiten wollen, brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung. Die Bedingungen und das Vorgehen sind unter anderem abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Art Ihrer Arbeit und der Branche, in der Sie arbeiten wollen.
Mehr Informationen: Arbeiten in der Schweiz
Eine befristete Arbeitsbewilligung ist zeitlich begrenzt und oft an einen bestimmten, ebenfalls befristeten Arbeitsvertrag gebunden. Nach dem Ablauf der Frist müssen Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, damit die Arbeitsbewilligung erneuert werden kann.
Wenn eine Person ohne gültige Arbeitsbewilligung arbeitet, ist das eine sogenannte illegale Beschäftigung. Diese Arbeit ist gesetzlich verboten und strafbar. Illegale Beschäftigung kann rechtliche Konsequenzen für beide Seiten haben: Für sie als beschäftigte Person und für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die jemanden ohne Bewilligung eingestellt haben.
Fragen & Antworten
Eine Arbeitsbewilligung ist nötig für Personen, die in einem Land arbeiten wollen, in dem sie keine automatische Arbeitserlaubnis haben. In der Schweiz betrifft das zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA.
Mehr Informationen: Arbeiten in der Schweiz
Die Dauer hängt von der Art der Bewilligung ab. Befristete Bewilligungen sind oft an die Dauer des konkreten Arbeitsvertrags gekoppelt. Sie können aber in vielen Fällen verlängert werden. Dazu müssen Sie beim Ablauf der Frist nachweisen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Arbeiten ohne gültige Arbeitsbewilligung ist verboten. Mögliche Konsequenzen sind:
-
Geldstrafe
-
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
-
Wegweisung aus der Schweiz
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen ebenfalls mit Strafen rechnen, wenn sie ausländische Personen ohne Arbeitsbewilligungen beschäftigen.