Gründung & Selbstständigkeit
Ihre berufliche Selbstständigkeit kann unterschiedlich aussehen: Gründen Sie ein Einzelunternehmen, können Sie mit relativ kleinem Aufwand starten und ein Eintrag im Handelsregister ist bis zu einem gewissen Umsatz freiwillig. Gründen Sie jedoch eine Kapitalgesellschaft, wie zum Beispiel eine AG oder eine GmbH, müssen Sie Ihre neue Firma notariell beurkunden lassen und anschliessend beim Handelsregister anmelden.
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Wichtige Begriffe
Eine sogenannte Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen. Bei einer Kapitalgesellschaft steht dabei das Kapital der Gesellschaft im Mittelpunkt.
Gemäss Obligationenrecht (OR) gibt es in der Schweiz 3 Arten von Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditaktiengesellschaft.
Eine Einzelfirma (auch: Einzelunternehmen) besteht dann, wenn Sie als natürliche Person ein Geschäft im kaufmännischen Sinn betreiben und die Kriterien der AHV für eine selbstständige Tätigkeit erfüllen:
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Sie arbeiten für mehrere Auftraggeber bzw. Auftraggeberinnen.
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Sie treten am Markt unter eigenem Namen und in unabhängiger Stellung auf.
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Sie haben Investitionen in Ihr Geschäft getätigt.
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Sie arbeiten auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko.
Das Vermögen und der Gewinn einer Einzelfirma unterliegt der Einkommens- und Vermögenssteuer von Privatpersonen. Der Gewinn ist zudem AHV-, IV- und EO-pflichtig. Geht eine Einzelfirma Konkurs, haftet der Inhaber bzw. die Inhaberin mit dem eigenen Privatvermögen.
Sobald Ihre Einzelfirma mindestens Fr. 100’000 Umsatz pro Jahr erreicht, wird diese mehrwertsteuerpflichtig und Sie müssen sie im Handelsregister eintragen.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine gängige Rechtsform für Kapitalgesellschaften, in der Schweiz sogar die häufigste. Sie eignet sich für Firmen mit einem hohen Bedarf an Kapital und generell für fast alle Arten von gewinnorientierten Unternehmen.
Die Rechtsform der AG erlaubt es, privates und geschäftliches Vermögen auseinander zu halten, als Aktionär oder Aktionärin haften Sie also nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit dem investierten Aktienkapital. Einzige Ausnahme: Wenn Sie Teil von Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat sind und in dieser Funktion fahrlässig oder strafbar handeln, können Sie auch mit Ihrem Privatvermögen für allfällige Schäden oder Schulden haftbar gemacht werden.
Um eine AG zu gründen, sind mindestens Fr. 100’000 an Aktienkapital nötig. Zudem sind auch die formellen Anforderungen und die Gründungskosten in der Regel höher als zum Beispiel bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft. Viele Familienunternehmen und KMU wählen diese Rechtsform, unter anderem weil als Mindestanforderung nur eine einzelne Gründungsperson ausreicht und mit Fr. 20’000 relativ wenig Stammkapital nötig ist für die Gründung.
Als Gesellschafter oder Gesellschafterin haften Sie höchstens bis zu dem Betrag, der Ihrem eingetragenen Stammkapital entspricht. Privatvermögen, das darüber hinausgeht, ist von allfälligen Haftungsansprüchen nicht betroffen.
Fragen & Antworten
Vor der eigentlichen Gründung müssen Sie sich vor allem Gedanken machen über die passende Rechtsform, das nötige Kapital und einige administrative Voraussetzungen, zum Beispiel Statuten. Rund um Ihr zukünftiges Geschäft gibt es weitere Themen, mit denen Sie sich vorab befassen sollten.
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