Firma in die Ständige Liste eintragen
Das Departement für Bau und Umwelt führt eine «ständige Liste» über qualifizierte Anbieterinnen und Anbieter des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie von Dienstleistungen, die dem Baugewerbe nahe stehen (Architekten, Planer, Ingenieure). Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bauleistungen oder der Baubranche nahestehenden Dienstleistungen im Einladungsverfahren sowie im selektiven oder offenen Verfahren verpflichtet, von den Anbieterinnen und Anbietern die Einreichung eines gültigen Zertifikats über die Aufnahme in die ständige Liste oder die entsprechenden Belege zu verlangen (§ 2 Abs. 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen; VöB; RB 720.11). Kantonale Vergabestellen müssen das Zertifikat auch im freihändigen Verfahren ab Fr. 50‘000 verlangen.