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Energieförderung

Wenn Sie in Energieeffizienz oder erneuerbare Energien investieren, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem kantonalen Energieförderprogramm beantragen. Der Kanton Thurgau fördert Massnahmen, die den Energieverbrauch senken und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen – sei es bei der Sanierung von Gebäuden, beim Heizungsersatz oder bei der Zertifizierung nach Minergie-Standard. 

Wichtige Begriffe

Das Energieförderprogramm des Kantons Thurgau unterstützt Privatpersonen und Firmen finanziell bei Investitionen in energieeffiziente Massnahmen und erneuerbare Energien. Förderbeiträge können beispielsweise für die energetische Sanierung der Gebäudehülle, den Ersatz fossiler Heizsysteme oder den Einbau von Wärmepumpen und Solaranlagen beantragt werden. 

Es ist möglich, dass Ihre Gemeinde lokale Zusatzbeiträge ausschüttet oder bestimmte Massnahmen fördert.  

Mehr Informationen:  
Energie-Schweiz: Förderprogramm-Suche Kanton Thurgau

Der energetische Nachweis belegt, dass ein Gebäude oder eine Anlage bestimmte gesetzliche Anforderungen an den Energieverbrauch erfüllt. Er ist zum Beispiel bei Neubauten oder grösseren Umbauten vorgeschrieben. Über das EVEN-Portal können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Planerinnen und Planer ihre energetischen Nachweise elektronisch erfassen, verwalten und einreichen. 

Minergie ist ein Schweizer Standard für energieeffiziente Gebäude. Er definiert verbindliche Anforderungen an den Energieverbrauch und den Komfort. Ein Minergie-Zertifikat belegt, dass ein Gebäude diese Anforderungen erfüllt. Es gibt verschiedene Stufen, zum Beispiel Minergie, Minergie-P (Passivhausstandard) oder Minergie-A (Plusenergiegebäude). Das Zertifikat kann über die sogenannte Label-Plattform beantragt werden. 

Mehr Informationen: 
Minergie Schweiz
Label-Plattform Minergie

Grössere Firmen mit hohem Energieverbrauch können mit dem Bund oder dem Kanton eine Zielvereinbarung abschliessen. Darin verpflichten sie sich, ihren Energieverbrauch oder ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, um einen definierten Betrag zu senken. Im Gegenzug können sie von der CO₂-Abgabe oder der Netzgebühr befreit werden. Das ZVM-Tool ermöglicht das elektronische Erfassen und Verwalten solcher Vereinbarungen. 

Fragen & Antworten

Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Kanton Thurgau können Förderbeiträge aus dem kantonalen Energieförderprogramm beantragen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder eine Firma handelt. Voraussetzung ist, dass die geplante Massnahme förderberechtigt ist und dass Sie Ihr Gesuch vor Baubeginn einreichen. 

Die nötigen Unterlagen hängen von der geplanten Massnahme ab, für die Sie Förderung beantragen. In der Regel brauchen Sie Angaben zum Gebäude und zur geplanten Massnahme, eine Kostenschätzung sowie technische Nachweise. Das Gesuchformular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. 

Mehr Informationen:  
Beilagen zu den Fördergesuchen

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