Übersicht
Einige Ereignisse sind Meilensteine in einem Leben: Eine Heirat, die Geburt eines Kindes, aber auch, wenn jemand stirbt. Die Zivilstandsämter sind Ihre Anlaufstelle bei der Kantonalen Verwaltung für alle Belange rund um diese Lebensereignisse: Sie registrieren unter anderem Geburten und Todesfälle, beurkunden Kindesanerkennungen und Namenserklärungen und führen Trauungen durch.
Wichtige Begriffe
In der Schweiz konnten gleichgeschlechtliche Paare in der Vergangenheit eine sogenannte eingetragene Partnerschaft eingehen. Seit dem 1. Juli 2022 sind keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr möglich. Der Grund: Seither können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
Wenn Sie vor diesem Datum eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können Sie diese wie bisher weiter bestehen lassen. Dann ändert sich nichts für Sie.
Es gibt aber rechtliche Unterschiede zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe:
Von der erleichterten Einbürgerung, der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern und vom Zugang zur Fortpflanzungsmedizin profitieren nur Ehepaare.
Der Zivilstand beschreibt die familiäre und gesellschaftliche Situation einer Person vor dem schweizerischen Recht. Dieses kennt die folgenden Zivilstände:
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Ledig: Eine Person, die nie verheiratet gewesen ist.
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Verheiratet: Eine Person, die mit einer anderen Person rechtsgültig verheiratet ist.
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Geschieden: Eine Person, deren Ehe durch eine Scheidung aufgelöst worden ist.
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Verwitwet: Eine Person, deren Ende durch den Tod des Ehepartners oder der Partnerin beendet worden ist.
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Unverheiratet: Eine Person, deren frühere Ehe annulliert oder für ungültig erklärt worden ist.
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In eingetragener Partnerschaft: Eine Person, die vor dem 1. Juli 2022 eine eingetragene Partnerschaft mit einer anderen gleichgeschlechtlichen Person eingegangen ist.
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Aufgelöste Partnerschaft: Eine Person, deren eingetragene Partnerschaft aufgelöst worden ist.
Wenn Sie als Paar zusammenleben und dafür weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft eingehen, leben Sie in einem sogenannten Konkubinat. Dies gilt für heterosexuelle Paare ebenso wie für homosexuelle Paare.
Für diese Lebensform gibt es keine besonderen Regeln, die Sie beachten sollten: Das Konkubinat bietet Ihnen also viel Freiheit; Sie haben aber nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft. Es gibt Fälle, in denen die finanzielle Lage des Konkubinatspartners oder der Konkubinatspartnerin Auswirkungen auf einen Sachverhalt hat, zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder in Betreibungsverfahren.
Mehr Informationen:
ch.ch: Konkubinat in der Schweiz
Infostar ist das schweizweite elektronische Register der Zivilstandsämter. Darin werden seit 2005 wichtige Ereignisse wie Geburten, Heiraten oder Kindesanerkennungen digital erfasst und beurkundet. Das System ersetzt die früheren papierbasierten Personenstandsregister