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Geburt & Elternschaft

Die Geburt eines Kindes verändert vieles: Ihr Leben als Paar, aber auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen Ihrer Familie. Als Eltern müssen Sie wichtige Entscheidungen in Bezug auf Ihre minderjährigen Kinder treffen. Die Behörden müssen ihrerseits dafür sorgen, dass die Rechte von Kindern auf Versorgung, Bildung und Sicherheit gewahrt werden.

 

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Wichtige Begriffe

Die sogenannte Elterliche Sorge umfasst die Pflege, Erziehung und gesetzliche Vertretung des Kindes. Auch das Bestimmen über seinen Aufenthaltsort, seine religiöse Erziehung und die Verwaltung seines Vermögens gehören dazu. Umgangssprachlich wird die Elterliche Sorge oft auch mit dem Begriff Sorgerecht bezeichnet.

 

Für Auskünfte zur elterlichen Sorge ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.

Sind die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet, gilt rechtlich gesehen automatisch der Ehemann als Vater. Bei einem unverheirateten Elternpaar hingegen gilt der leibliche Vater rechtlich erst als verwandt, wenn er das Kind beim Zivilstandsamt persönlich anerkannt hat.

Wird Ihr Kind zuhause geboren, muss die Geburt innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden.

Die anwesende Hebamme ist für die Meldung verantwortlich. War keine Hebamme oder Ärztin bzw. kein Arzt anwesend, muss die Meldung durch eine andere anwesende Person erfolgen.

Fragen & Antworten

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss der Vater das Kind offiziell anerkennen. Unter den folgenden Voraussetzungen ist es nicht möglich, ein  Kind anzuerkennen: 

  • Wenn die Mutter bereits verheiratet ist
  • Wenn ein anderer Mann das Kind schon anerkannt hat
  • Wenn das Kind adoptiert worden ist

 

Um ein Kind anzuerkennen, müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie der leibliche Vater sind. Wenn Sie aber ein Kind anerkennen, von dem Sie wissen, dass Sie nicht der leibliche Vater sind, machen Sie sich strafbar.

 

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