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Heirat, Partnerschaft & Konkubinat

Das Zusammenleben als Paar kann verschiedene Formen haben. Solange Sie unverheiratet sind, leben Sie in einem sogenannten Konkubinat. Leben Sie in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft, können Sie einen gemeinsamen Familiennamen führen, Sie füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus und Sie haben gegebenenfalls finanzielle Ansprüche, wenn Sie sich trennen oder Ihr Partner, Ihre Partnerin verstorben ist.

 

Sie finden hier Informationen und Dienstleistungen rund um Heirat und Scheidung sowie Anspruch und Berechnung von Unterhaltszahlungen.

Wichtige Begriffe

In der Schweiz schliessen Sie eine Ehe auf dem Zivilstandsamt oder in einem externen Traulokal, das von einem Zivilstandsamt betreut wird. Sie können zusätzlich eine religiöse Trauung oder Zeremonie durchführen, wenn Sie das wünschen – allerdings erst nach der zivilen Heirat. Für Fragen zu religiösen Trauungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Religionsgemeinschaft.

Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie zunächst einen Termin reservieren für das sogenannte Ehevorbereitungsverfahren. Bei diesem Termin treffen Sie alle administrativen und formellen Vorbereitungen für die Trauung.

Bitte beachten Sie dazu folgendes:

  • Das Vorbereitungsverfahren muss bei dem Zivilstandsamt stattfinden, das für Ihren Wohnort zuständig ist, oder für den Wohnort Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin.

  • Beide Personen müssen beim Zivilstandsamt erscheinen und sich mit einem Pass oder einer ID ausweisen.

  • Beide Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein.

  • Falls eine der beiden Personen nicht Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist, muss sie ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz für die Zeit des Vorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung nachweisen.

  • Die beiden Personen dürfen nicht in gerader Linie verwandt, Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Der Güterstand regelt, wie das Vermögen der Eheleute während der Ehe, aber auch im Fall einer Trennung oder eines Todes aufgeteilt wird. Verschiedene Arten von Güterständen sind:

  • Errungenschaftsbeteiligung (Standard in der Schweiz)

  • Gütergemeinschaft

  • Gütertrennung

 

Mehr Informationen:
ch.ch: Wirtschaftliche Folgen der Ehe

In der Schweiz konnten gleichgeschlechtliche Paare in der Vergangenheit eine sogenannte eingetragene Partnerschaft eingehen. Seit dem 1. Juli 2022 sind keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr möglich. Der Grund: Seither können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

  • Wenn Sie vor diesem Datum eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können Sie diese wie bisher weiter bestehen lassen. Dann ändert sich nichts für Sie.

 

Es gibt aber rechtliche Unterschiede zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe:

  • Von der erleichterten Einbürgerung, der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern und vom Zugang zur Fortpflanzungsmedizin profitieren nur Ehepaare.

Wenn Sie als Paar zusammenleben und dafür weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft eingehen, leben Sie in einem sogenannten Konkubinat. Dies gilt für heterosexuelle Paare ebenso wie für homosexuelle Paare.

 

Für diese Lebensform gibt es keine besonderen Regeln, die Sie beachten sollten: Das Konkubinat bietet Ihnen also viel Freiheit; Sie haben aber nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft. Es gibt Fälle, in denen die finanzielle Lage des Konkubinatspartners oder der Konkubinatspartnerin Auswirkungen auf einen Sachverhalt hat, zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder in Betreibungsverfahren.

 

Mehr Informationen:

ch.ch: Konkubinat in der Schweiz

Fragen & Antworten

Bei den beiden Zivilstandsämtern des Kanton Thurgau:

  • Für die Bezirke Arbon, Weinfelden und Kreuzlingen ist das Zivilstandsamt Thurgau Ost in Amriswil zuständig.

  • Für die Bezirke Frauenfeld und Münchwilen ist das Zivilstandsamt Thurgau West in Frauenfeld zuständig.

Beide Zivilstandsämter führen auch Trauungen in einigen externen Traulokalen durch, zum Beispiel im Schloss Arbon und im Kloster Fischingen.

 

Mehr Informationen:
Traulokale


Eine zusätzliche religiöse Trauung oder Zeremonie ist möglich – allerdings erst nach der zivilen Heirat. Für Fragen zu religiösen Trauungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Religionsgemeinschaft.

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