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Todesfall & Erbschaft

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt er eine grosse Lücke. Es einige administrative Dinge, die Sie als hinterbliebene Person beachten müssen. Zudem gilt es, den Nachlass der oder des Verstorbenen zu regeln. Die Einzelheiten hängen davon ab, ob die Person ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, oder ob ausschliesslich die gesetzlichen Regelungen gelten.

 

Hier finden Sie Informationen und Dienstleistungen zu Verfügungen, die Sie zu Lebzeiten treffen können, zum Melden eines Todesfalls und zur Todesurkunde sowie rund um den Umgang mit einer Erbschaft.

 

Wir bauen den Digitalen Schalter laufend für Sie aus.

Wichtige Begriffe

Fragen & Antworten

Wenn eine Person in einem Spital oder Altersheim verstorben ist, meldet diese Institution den Todesfall direkt an das Zivilstandsamt.

 

Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen Sie einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung.

 

Anschliessend müssen Sie den Todesfall innerhalb von 2 Tagen beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der verstorbenen Person melden. Sie können auch einen Bestattungsdienst bitten, die Meldung für Sie zu übernehmen.

Gesetzlich erbberechtigte Personen können den Todesschein bestellen. Wenn Sie als Drittperson den Todesschein bestellen, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Interessennachweis sowie eine Ausweiskopie hochladen.

Sie können auf ein Erbe verzichten, zum Beispiel wenn Sie befürchten, Schulden zu erben. Teilen Sie Ihren Wunsch mit einem eingeschriebenen Brief der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person mit. Die Frist, um ein Erbe auszuschlagen, beträgt 3 Monate ab dem Tag des Todesfalls.

 

Mehr Information:
Ein Erbe ausschlagen 

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