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Beglaubigungen

Eine amtliche Beglaubigung bescheinigt die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens. Auch die Übereinstimmung einer Kopie, eines Auszuges oder einer Abschrift mit dem entsprechenden Originaldokument kann durch eine Beglaubigung bestätigt werden. 

 

Wichtig ist: Die Beglaubigung bezieht sich ausschliesslich auf die jeweilige Unterschrift oder die Übereinstimmung zum Originaldokument, nicht aber auf den Inhalt von Dokumenten. Die Notariate übernehmen keine Verantwortung für die Gültigkeit oder den Inhalt Ihrer Dokumente. 

 

Wir bauen den Digitalen Schalter laufend für Sie aus. Sie können heute bereits die folgenden Dienstleistungen nutzen:

 

Notarielle Beglaubigung anmelden

 

Wichtige Begriffe

Bei einer Beglaubigung bestätigt die zuständige Stelle die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung eines Schriftstücks mit einem Originaldokument. Damit dies möglich ist, müssen Sie in jedem Fall das Orginialdokument bzw. die Originaldokumente mitbringen. Andernfalls ist eine Beglaubigung nicht möglich.

Fragen & Antworten

Eine amtliche Beglaubigung kann in verschiedenen Zusammenhängen nötig sein, wenn Unterschriften oder Dokumente von einer anderen Stelle anerkannt werden müssen. Im Zusammenhang mit Firmengründungen müssen sie Unterschriften der involvierten Personen beglaubigt werden, bei einem Auslandaufenthalt kann es zum Beispiel nötig sein, dass Sie Zeugnisse oder Ausbildungsnachweise als beglaubigte Kopien einreichen müssen. 

 

Verschiedene Dokumente werden von unterschiedlichen Stellen beglaubigt, zum Beispiel von den Thurgauer Notariaten oder von der Kantonalen Ausweisstelle. Eine notarielle Beglaubigung können Sie heute bereits im Digitalen Schalter anmelden. Hier finden Sie eine Übersicht, wohin Sie sich für andere Beglaubigungen wenden können: 

Beglaubigungen im Kanton Thurgau

 

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Auf dem Digitalen Schalter entwickelt und veröffentlicht das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung laufend digitale Dienstleistungen für den Kanton Thurgau.

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