Ja, wenn Sie die Aufnahmeprüfung für eine Fachmittelschule (FMS) oder ein Gymnasium bestanden haben, können Sie prüfungsfrei in die Berufsmaturität 1 (BM1) aufgenommen werden.
Eine prüfungsfreie Aufnahme in die Berufsmaturität 2 (BM2) ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Variante 1
Direkter Eintritt nach der Lehre mit EFZ (Eintritt in die BM2 im gleichen Kalenderjahr):
Notenschnitt von mindestens 5.0 aus dem Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) und den Berufskenntnissen (BK) bis zum zweitletzten Lehrjahr
Variante 2
Eintritt innerhalb von 2 Kalenderjahren nach Lehrabschluss mit EFZ:
Notenschnitt von mindestens 5.0 im Abschlusszeugnis
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch minderjährig sind, brauchen Sie die Zustimmung Ihrer erziehungsberechtigten Person. Sie müssen die unterschriebene Vollmacht mit Ihrer Anmeldung einreichen.
Der Vorbereitungskurs umfasst 12 Halbtage, jeweils samstags:
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kurskosten.
Wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall länger abwesend sind, kann eine anteilsmässige Rückerstattung geprüft werden. Dazu müssen Sie ein ärztliches Zeugnis einreichen. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat.
Ja. Eine Anmeldung ist auch ohne Lehrstelle bzw. Lehrvertrag möglich.
Für den Eintritt in die Berufsmaturität 1 (BM1) müssen Sie jedoch spätestens zum Ausbildungsbeginn einen gültigen Lehrvertrag haben.
Ja, die Anmeldung zur Berufsmaturität 2 (BM2) ist auch dann möglich, wenn Sie ausserhalb des Kantons Thurgau wohnen. Sie brauchen jedoch eine Kostengutsprache Ihres Wohnkantons, andernfalls müssen Sie die Ausbildungskosten selbst tragen.
Ausnahme: Wenn Sie im Kanton Schaffhausen wohnen, brauchen Sie keine Kostengutsprache und müssen keine Kosten tragen.
Für die Berufsmaturität 2 (BM2) ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns entscheidend:
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Wenn Sie in einem anderen Kanton wohnen, brauchen Sie eine Kostengutsprache Ihres aktuellen Wohnkantons.
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Wenn Sie weniger als 2 Jahre im Kanton Thurgau wohnen, brauchen Sie eine Kostengutsprache Ihres vorherigen Wohnkantons.
Ohne eine Kostengutsprache müssen Sie die Ausbildungskosten selbst tragen.
Ausnahme: Wenn Sie im Kanton Schaffhausen wohnen, brauchen Sie keine Kostengutsprache und müssen keine Kosten tragen.