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Nachweis Steuerbefreiung einreichen

Als steuerbefreite Institutionen müssen Sie jährlich und unaufgefordert den Nachweis für die Steuerbefreiung einreichen. In der blauen Infobox finden Sie wichtige Hinweise zu den Angaben und Dokumenten, die Sie bereithalten sollten.

Auf dem Digitalen Schalter entwickelt und veröffentlicht das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung laufend digitale Dienstleistungen für den Kanton Thurgau.

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