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Umzug

Wenn Sie umziehen, müssen Sie einige Punkte beachten. Besonders wichtig ist die Meldepflicht, damit Sie korrekt bei Ihrer Wohngemeinde und beim Kanton angemeldet sind. So haben Sie immer Zugriff auf alle wichtigen Dienstleistungen der Verwaltung.

Wichtige Begriffe

Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug, Zuzug oder Wegzug bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden.  Sie können das online erledigen: Umzug melden

Wenn Sie von einem anderen Ort in den Kanton Thurgau ziehen, sprechen wir von einem Zuzug. Umgekehrt findet ein Wegzug dann statt, wenn Sie aus dem Thurgau an einen anderen ziehen.

Fragen & Antworten

Wenn Sie aus der Schweiz wegziehen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Sie können das in der Regel am Schalter der Einwohnerkontrolle erledigen, bei manchen Gemeinden auch online – am besten informieren Sie sich auf der Website Ihrer Wohngemeinde.

Wenn Sie als Auslandschweizer bzw. Auslandschweizerin wieder zurück in die Schweiz ziehen, müssen sich zunächst bei Ihrer lokalen Schweizerischen Auslandsvertretung abmelden. 

 

Anschliessend melden Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde an. Sie können das in der Regel am Schalter der Einwohnerkontrolle erledigen, bei manchen Gemeinden auch online – am besten informieren Sie sich auf der Website Ihrer Wohngemeinde.

Ein Auszug aus dem Betreibungsregister zeigt alle Betreibungsverfahren an, die in den vergangenen 5 Jahren gegen Sie eröffnet worden sind. Er gibt also Auskunft darüber, ob Sie gewöhnlich Ihre Rechnungen bezahlen. Deshalb müssen Sie ihn zum Beispiel vorlegen:

  • bei einer Bewerbung für eine Mietwohnung

  • wenn Sie einen Kredit bei einer Bank aufnehmen

  • wenn Sie ein Auto leasen wollen

  • wenn Sie sich in der Schweiz einbürgern lassen

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