Digitale Dienstleistungen für alle
Unsere Dienstleistungen sollen für alle Menschen da sein. Deswegen arbeiten wir daran, unsere digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen können ein System ohne fremde Hilfe nutzen, unabhängig von Behinderungen oder ihren technischen Möglichkeiten. Da es verschiedenste Einschränkungen gibt, kann Barrierefreiheit viele unterschiedliche Aspekte von digitalen Inhalten beinhalten.
4 Barrieren, die Menschen ausschliessen
Grundsätzlich gibt es 4 unterschiedliche Barrieren im digitalen Raum:
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Visuelle Barrieren: Die Information kann nur gesehen werden.
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Auditive Barrieren: Die Information kann nur gehört werden.
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Motorische Barrieren: Die Information kann nur mit einer bestimmten Aktion gesteuert werden, zum Beispiel per Mausklick.
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Kognitive Barrieren: Die Information kann nur unter bestimmten Umständen verstanden werden.
Beim Kanton Thurgau ist es uns wichtig, auf allen 4 Ebenen zu arbeiten. Dabei setzen wir unter anderem auf eine klare Nutzerführung, möglichst hohe Kontraste und eine gut verständliche Sprache, um nur einige Beispiele zu nennen.
Schritt für Schritt zum Ziel
Der Digitale Schalter ist noch jung und wir entwickeln ihn laufend weiter. Das betrifft auch die Umsetzung der Barrierefreiheit.
Wir beziehen dabei verschiedene Testpersonen mit unterschiedlichsten Einschränkungen in die Entwicklung ein. Unser Ziel ist, Schritt für Schritt den Standard WCAG 2.0 AA zu erreichen – mehr zu den Standards erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Aktuell planen wir unsere nächsten Etappenziele, die wir in Kürze hier publizieren werden.
Standards für digitale Barrierefreiheit
Grundlage für die digitale Barrierefreiheit sind nationale und internationale Gesetze und Regelungen. Die folgenden sind für uns besonders massgebend:
Die WCAG wiederum werden vom World Wide Web Consortium herausgegeben, das sich mit der Standardisierung von Technologie im Web befasst. Die WCAG setzen ganz konkrete Standards, um den Grad an Barrierefreiheit bei Webinhalten zu bewerten und ein einheitliches Verständnis dafür zu schaffen.
Das bedeutet zum Beispiel in der Praxis:
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Texte können mit einem Screenreader-Programm angesteuert und von diesem vorgelesen werden.
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Bilder und Grafiken sind mit einem Beschreibungstext versehen, den ein Screenreader vorlesen kann.
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Eine Website kann nicht nur mit der Maus, sondern auch mittels Tastatur bedient werden.
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Videos mit gesprochenem Text sind untertitelt, Audio-Inhalte haben ein begleitendes Transkript.
So soll die Erfüllung der WCAG sicherstellen, dass digitale Inhalte für alle Menschen nutzbar sind. Dabei werden 3 Stufen der Konformität vorgegeben: A, AA und AAA.