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Datenschutzhinweise zum Digitalen Schalter

Datenschutz und Datensicherheit sind wichtig für den Kanton Thurgau (nachstehend: «wir»). Wir bearbeiten Ihre Personendaten verantwortungsbewusst, in Übereinstimmung mit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und gemäss diesen Datenschutzhinweisen.

 

Inhalt dieser Datenschutzhinweise

Der Digitale Schalter des Kantons Thurgau ermöglicht es Ihnen, Behördengeschäfte digital abzuwickeln. In diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie darüber, wie wir Personendaten erheben und bearbeiten, wenn Sie sich für die Nutzung des Digitalen Schalters registrieren, den Digitalen Schalter nutzen oder die darüber angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

 

Verantwortliche für die Datenbearbeitung

Für die in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Datenbearbeitungen ist das jeweilige Organ des Kantons Thurgau verantwortlich, dessen Leistungen Sie über den Digitalen Schalter in Anspruch nahmen. Im Zusammenhang mit Ihrer Registrierung und der Nutzung des Digitalen Schalters ist das Amt für Informatik des Kantons Thurgau datenschutzrechtlich verantwortlich. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz beim Betrieb und der Nutzung des Digitalen Schalters haben oder Ihre datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte wahrnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt für Informatik: datenschutz@tg.ch / Kanton Thurgau, Amt für Informatik, Datenschutz, Im Roos 6, 8570 Weinfelden.

Bei Fragen in Bezug auf Datenbearbeitungen bei der Abwicklung von Behördengeschäften, die Sie über den Digitalen Schalter anfragen, können Sie sich gerne direkt an die Amtsstelle wenden, mit der Sie kommunizieren.

 

Datenbearbeitung bei Bereitstellung und Nutzung des Digitalen Schalters

Registrierung am Digitalen Schalter

Für die Nutzung des Digitalen Schalters ist eine Registrierung erforderlich. Bei der Registrierung erfragen wir Ihre Stammdaten. Dazu gehören allgemeine Personendaten wie Name und Kontaktdaten. Ihre Angaben können Sie zu einem späteren Zeitpunkt bei der Nutzung des Digitalen Schalters in «Mein Bereich» ergänzen.

 

Abwicklung von Behördengeschäften

Sie können am Digitalen Schalter eine zunehmende Anzahl Behördengeschäfte abwickeln. Je nach angefragter Dienstleistung unterscheiden sich Art und Umfang der Personendaten, die wir bzw. die zuständige Amtsstelle von Ihnen erfragen, selbst erheben oder von Dritten erhalten. In der Regel betrifft dies allgemeine Personendaten wie Name und Kontaktdaten. Je nach Behördengeschäft bearbeitet die zuständige Amtsstelle weitere Angaben, die Sie als Teil Ihres Antrags übermitteln, oder welche die Amtsstelle im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Abwicklung des Behördengeschäfts selbst oder bei Dritten erhebt (z.B. Angaben zu finanziellen Verhältnissen bei Stipendiengesuchen).

 

Identitätsprüfung

Je nach angefragter Dienstleistung gelten am Digitalen Schalter verschiedene Sicherheitsstufen der Personenidentifikation. Art und Umfang der bei der Personenidentifikation bearbeiteten Personendaten unterscheiden sich abhängig von der anwendbaren Sicherheitsstufe.

 

Für die Abwicklung einfacher Behördengeschäfte am Digitalen Schalter genügt es, wenn Sie sich selbst unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse im Registrierungsprozess identifizieren (Sicherheitsstufe 1). Gestützt auf diese Selbstdeklaration können Sie am Digitalen Schalter bestimmte Dokumente zum Versand per Post bestellen (z.B. Betreibungsregisterauszug). Viele Behördengeschäfte aber erfordern eine vorgängige echtheitsbestätigte Personenidentifikation.

 

Vor einer elektronischen Zustellung von Unterlagen (z.B. elektronische Zustellung des Betreibungsregisterauszugs) müssen wir eine Ausweisprüfung durchführen. Sie haben am Digitalen Schalter die Möglichkeit, sich online auszuweisen. Die Online-Identitätsprüfung führen wir (bzw. eine externe Dienstleisterin) auf dieser Sicherheitsstufe gestützt auf die Angabe Ihrer E-Mail und Mobiltelefonnummer sowie eines Scans Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte durch. Ergänzend erfordert diese Art der Identitätsprüfung eine Kontrolle mittels Videoidentifizierung (Sicherheitsstufe 2).

 

Für die Abwicklung einiger weiterer Behördengeschäfte ist eine erweiterte Identitätsprüfung der Sicherheitsstufe 3 notwendig. Bei der erweiterten Identitätsprüfung kontrollieren wir (bzw. eine externe Dienstleisterin) Ihre Angaben im Rahmen der Ausweisprüfung (vgl. die Identitätsprüfung bei Sicherheitsstufe 2) zusätzlich durch einen Abgleich mit Angaben aus dem Zentralen Versichertenregister der AHV. Zudem ist auf dieser Sicherheitsstufe die Angabe Ihres Geburtsorts für die Identitätsüberprüfung notwendig.

 

Qualifizierte elektronische Signatur

Für die Abwicklung einiger Behördengeschäfte am Digitalen Schalter ist es erforderlich, dass Sie am Ende der Dienstleistung qualifiziert elektronisch signieren. Wir binden am Digitalen Schalter eine Lösung für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) nach dem Bundesgesetz ZertES über die elektronische Signatur ein.

Für die Nutzung einer QES müssen Sie sich einmalig identifizieren. Bei der Identifikation am Digitalen Schalter müssen Sie sich ab Sicherheitsstufe 2 mit Ihrer Identitätskarte und einer Gesichtserkennung ausweisen. Für die Bearbeitung der von Ihnen bei der Identifikation angegebenen Personendaten (insb. Ausweis- und Kontaktdaten) ist die fidentity AG (Identitätsprüfung) sowie die Swisscom (Schweiz) AG (Eintrag Evidenz zur QES) datenschutzrechtlich verantwortlich.

 

Die Swisscom ist die Anbieterin des QES-Zertifikats. Die Identifikation selbst führt eine externe Registrierungsstelle (derzeit Fidentity AG) im Auftrag der Swisscom durch und übermittelt die erhobenen Personendaten an die Swisscom. Die Registrierungsstelle verpflichtet sich gemäss Vereinbarung mit der Swisscom zur Auftragsbearbeitung, Datenschutzpflichten einzuhalten. Weiter Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung für die Nutzung des Zertifizierungsdienstes von Swisscom.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich einmalig am Vor-Ort beim Amt für Informatik, Im Roos 6, 8570 Weinfelden für die Verwendung der QES zu identifizieren. Der Kanton Thurgau übernimmt in diesem Fall die Identifikation im Auftrag der Swisscom und gibt die erhobenen Personendaten zwecks Erstellung der QES an Swisscom weiter.

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Bearbeitung Ihrer Personendaten

Im Zusammenhang mit den in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Tätigkeiten bearbeiten wir Ihre Personendaten, um Ihnen den Digitalen Schalter bereitzustellen und am Digitalen Schalter Dienstleistungen gemäss unseren gesetzlichen Pflichten zu erbringen, zu dokumentieren und abzurechnen.

Rechtsgrundlage der Bearbeitung ist in Bezug auf die Bereitstellung des Digitalen Schalters unsere gesetzliche Aufgabe, die Abwicklung von Behördengeschäften zur ermöglichen und durchzuführen. In Bezug auf Datenbearbeitungen im Zusammenhang mit konkreten Behördengeschäften ergibt sich die Rechtsgrundlage der Datenbearbeitung direkt aus dem einschlägigen Gesetz oder der anwendbaren Verordnung, z.B. das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Thurgau (VRG; RB 170.1), die Verordnung des Regierungsrates betreffend die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungs-, Zivil-, Straf- sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ; 170.15) oder das Stipendiengesetz (StipG; RB 416).

 

Wie wir Ihre Personendaten speichern und schützen

Wir speichern Ihre Personendaten nur in dem Umfang und so lange, wie dies für die Erfüllung der in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Zwecke bzw. der entsprechenden gesetzlichen Aufgabe notwendig ist.

Im Interesse der Integrität und der Vertraulichkeit der Personendaten treffen wir angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Wir implementieren entsprechend unserer Risikobeurteilung insbesondere Zugangskontrollen, Zugriffskontrollen sowie Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der Massnahmen.

 

An wen wir Ihre Personendaten bekanntgeben

Zur Erreichung der in diesen Datenschutzhinweisen beschriebenen Zwecke bzw. zur Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Aufgabe kann es notwendig sein, dass die bearbeitende Amtsstelle Ihre Personendaten an die folgenden Kategorien von Empfängerinnen oder Empfängern bekanntgibt:

  • andere Amtsstellen oder Gerichte des Kantons Thurgau;
  • Behörden oder Gerichten anderer Kantone oder des Bundes;
  • externe Dienstleisterinnen; oder
  • (gegebenenfalls) weitere, im Gesetz vorgesehene oder bei Erfüllung gesetzlicher Aufgaben kontaktierte Empfängerinnen oder Empfänger.

Ort der Bearbeitung

Ihre Personendaten speichern und bearbeiten wir in der Schweiz und in der EU. Wir können Ihre Personendaten aber nach Massgabe der Bestimmungen des kantonalen Datenschutzrechts auch an Empfängerinnen oder Empfänger in Ländern ausserhalb der Schweiz oder der EU übermitteln.

 

Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Personendaten

Sie haben nach Massgabe des kantonalen Datenschutzrechts die folgenden Rechte in Bezug auf Personendaten, die Sie betreffen:

  • das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Personendaten wir über Sie speichern und wie wir diese bearbeiten;
  • das Recht auf Einsicht in Personendaten, die wir über Sie bearbeiten;
  • das Recht auf Berichtigung Ihrer Personendaten;
  • das Recht auf Löschung Ihrer Personendaten;
  • das Recht, Bearbeitungen Ihrer Personendaten zu widersprechen und zu verlangen, dass wir die Bearbeitung einschränken oder unterlassen; und
  • das Recht, die Bekanntgabe bestimmter Personendaten zu sperren.

Beachten Sie bitte, dass für diese Rechte gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen gelten. Soweit rechtlich zulässig, können oder müssen wir Ihre Anfrage zur Ausübung dieser Rechte ablehnen. Sie haben ausserdem das Recht, beim Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten des Kantons Thurgau (anfrage@datenschutz-tg.ch) eine Vermittlung zu verlangen.

 

Wie wir diese Datenschutzhinweise ändern können

Wir können diese Datenschutzhinweise jederzeit ändern, insbesondere wenn wir unsere Datenbearbeitungen ändern oder wenn neue Rechtsvorschriften anwendbar werden. Es gilt die jeweils am Digitalen Schalter bereitgestellte Version.

Auf dem Digitalen Schalter entwickelt und veröffentlicht das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung laufend digitale Dienstleistungen für den Kanton Thurgau.

Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung
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