Berufsausübung im Gesundheitswesen
Wenn Sie im Gesundheitswesen tätig sind und einen bewilligungspflichtigen Beruf ausüben, brauchen Sie eine Bewilligung, um Ihren Beruf selbständig oder in einem gewissen Rahmen auszuüben. Das ist wichtig, um die Qualität der Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Auf diese Weise können sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen, dass sie von kompetenten Fachpersonen behandelt werden.
Hier finden Sie Informationen und Dienstleistungen rund um die Berufsausübungsbewilligung im Gesundheitswesen für folgende Berufsgruppen:
Dentalhygienikerin / Dentalhygieniker
Ergotherapeutin / Ergotherapeut
Ernährungsberaterin / Ernährungsberater
Klinische Logopädin / Klinischer Logopäde
Komplementärherapeutin / Komplementärtherapeut
Medizinische Masseurin / Medizinischer Masseur
Naturheilpraktikerin / Naturheilpraktiker
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Physiotherapeutin / Physiotherapeut
Psychotherapeutin / Psychotherapeut
Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
Wichtige Begriffe
Als selbständig erwerbend gelten Sie, wenn die folgenden Kriterien auf Sie zutreffen:
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Sie arbeiten unter eigenem Namen.
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Sie arbeiten auf eigene Rechnung.
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Sie tragen Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko.
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Sie sind nicht von einer juristischen Person (z.B. AG oder GmbH) angestellt.
Der Begriff «in eigener fachlicher Verantwortung» umfasst jede Berufstätigkeit, die Sie nicht unter der Aufsicht eines bzw. einer Angehörigen desselben Berufs ausüben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbständig oder angestellt, in einer öffentlichen oder in einer privaten Institution tätig sind.
Generell gilt: Wenn Sie als Medizinalperson die fachlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung erfüllen, müssen Sie auch in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein.
Der Begriff «unter fachlicher Aufsicht» umfasst jede Berufstätigkeit, die Sie unter der fachlichen Aufsicht eines bzw. einer Angehörigen desselben Berufs ausüben. Oft trifft das auf Medizinalpersonen zu, die sich noch in der Aus- oder Weiterbildung befinden.
Wer unter fachlicher Aufsicht tätig ist, kann nie die abschliessende fachliche Verantwortung für eine Behandlung oder einen fachlichen Entscheid übernehmen.
Die Unbedenklichkeitserklärung (auch: Certificate of good standing) bestätigt Ihre Berechtigung, Ihren ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder therapeutischen Beruf in eigener fachlicher Verantwortung uneingeschränkt auszuüben. Das Zertifikat wird nur für Sie als Person ausgestellt, nicht aber für eine Firma oder eine andere Organisation.
Fragen & Antworten
Wenn Sie als Gesundheitsfachperson im Kanton Thurgau in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein wollen, brauchen Sie eine Berufsausübungsbewilligung. Ob Sie angestellt oder selbständig erwerbend sind spielt dabei keine Rolle: Ausschlaggebend ist, dass Sie die fachliche Verantwortung selbst tragen.
Alle Personen, die einen bewilligungspflichtigen Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, brauchen eine Berufsausübungsbewilligung (BAB). Personen, die einen universitären Medizinalberuf des Gesundheitswesens ausüben, benötigen auch für eine Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht eine Bewilligung.
Beantragen Sie Ihre Berufsausübungsbewilligung rechtzeitig beim Gesundheitsamt. Sie dürfen Ihren Beruf erst dann im Kanton Thurgau ausüben, wenn Sie die Bewilligung erhalten haben.