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Der kantonale Richtplan und die Umsetzung der lokalen Bauplanung in den Gemeinden sorgen dafür, dass Bauvorhaben verschiedene Bedürfnisse berücksichtigen und die bauliche Entwicklung umweltgerecht verläuft. Das betrifft sowohl öffentliche als auch private Bauprojekte. 

 

Wer ein Grundstück kaufen oder verkaufen will, wer ein Bauprojekt plant oder eine Liegenschaft umbauen oder sanieren will, muss bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen und Vorschriften einhalten. 

 

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Das Planungs- und Baurecht der Schweiz setzt sich aus Erlassen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden zusammen. Der Bund beschränkt sich bei der Gesetzgebung auf Grundsätze zu den Zielvorstellungen und Planungsinstrumenten: Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und die dazugehörende Verordnung (RPV) beinhaltet für die ganze Schweiz die Ziele der Raumplanung. 

Die konkrete Umsetzung ist im Wesentlichen Aufgabe der Kantone, die wiederum einen Teil der Aufgabe den Gemeinden übertragen können. Die Kantone erlassen die Ausführungsgesetze zum Bundesgesetz für Raumplanung. Die Raumplanungs- und Baugesetze sowie die Verordnungen der Kantone enthalten das kantonale öffentliche Raumplanungs- und Baurecht.

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