Tiefbau & Hochbau
Der sogenannte Tiefbau bezeichnet Bauprojekte auf oder unterhalb der Erdoberfläche, zum Beispiel Strassen, Tunnel oder Brücken. Der Bereich Hochbau hingegen befasst sich mit Bauten oberhalb der Erdoberfläche: Wohnhäuser, Schulen, Spitäler etc. Jedes Bauprojekt muss bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen und Vorschriften einhalten, unabhängig von seinem Gegenstand oder der Bauherrschaft.
Unter anderem müssen Sie die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens einhalten, wenn Sie sich mit Ihrem Unternehmen Aufträge in kantonalen Bauprojekten bewerben wollen.
Wir bauen den Digitalen Schalter laufend für Sie aus. Sie können heute bereits die folgenden Dienstleistungen nutzen:
Wichtige Begriffe
Ist ein Unternehmen in die Ständige Liste eingetragen, erfüllt es die Voraussetzungen, Aufträge für die öffentliche Hand im Kanton Thurgau auszuführen. Das beinhaltet konkret:
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Das Unternehmen ist im Bauhaupt-, Baunebengewerbe oder einem nahestehenden Dienstleistungsbereich tätig.
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Das Unternehmen hat seine finanziellen Verpflichtungen in den letzten 3 Jahren erfüllt (Sozialversicherungen, Steuern und andere Abgaben).
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Das Unternehmen bestätigt, dass es sich an bestimmte Vorschriften hält, zum Beispiel Umweltschutzvorschriften und Vorgaben zu Arbeitsverträgen.
Zusätzlich muss ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister vorgelegt werden. Die Gebühr für den Eintrag in der Ständigen Liste beträgt Fr. 130.
Folgende gesetzlichen Grundlagen werden angewendet:
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Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
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Verordnung des Regierungsrates über das öffentliche Beschaffungswesen
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Weisung des Regierungsrates betreffend Zuständigkeiten und Ablauforganisation für das öffentliche Beschaffungswesen der Zentralverwaltung und der selbständigen kantonalen Anstalten
Diese legen fest, dass Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen oder nahestehenden Dienstleistungen das Zertifikat über die Aufnahme in die Ständige Liste oder die entsprechenden Belege verlangen müssen.
Diese Vorgabe gilt sowohl für Einladungsverfahren sowie für selektive und offene Verfahren. Kantonale Vergabestellen müssen das Zertifikat auch im freihändigen Verfahren verlangen, sobald dieses einen Umfang von Fr. 50’000 erreicht.
Mehr Informationen:
Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Fragen & Antworten
Das Zertifikat gilt jeweils für 1 Jahr ab Aufnahme und kann anschliessend erneuert werden. Die Aufnahme in die Ständige Liste erfolgt laufend, Sie können Ihren Antrag jederzeit einreichen.
Sobald der Aufnahmeprozess abgeschlossen ist, können Sie eine Erinnerungsfunktion via E-Mail oder SMS aktivieren. Sie erhalten dann 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Aufforderung, die nötigen Unterlagen zu erneuern. Wenn Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, löschen wir Ihr Unternehmen aus der Ständigen Liste.
In der Regel bearbeiten wir Ihr Gesuch innerhalb von 1 bis 2 Wochen, nachdem wir Ihre Dokumente vollständig erhalten haben.
Ja, Sie erhalten einen Entscheid vom Departement für Bau und Umwelt über die Aufnahme in die Liste. Diesen können Sie anfechten, wenn Sie nicht einverstanden sind.
Wir haben keinen Zugang zu gewissen Informationen über ausserkantonale Unternehmen. Im Sinne der Gleichbehandlung müssen deshalb alle Unternehmen die vollständigen Nachweise einreichen.
Mehr Informationen: