Übersicht
Ob Sie mit einem Auto, Velo, zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind: Mobilität ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Lebensqualität. Beim Kanton Thurgau sorgen wir dafür, dass Sie gut vorankommen.
Wir bauen den Digitalen Schalter laufend für Sie aus. Sie können heute bereits die folgenden Dienstleistungen nutzen:
Drittes Kontrollschild bestellen
Halterdaten im Autoindex sperren
Kontrollschild nach Amriswil bestellen
Neues Kontrollschild bestellen
Wichtige Begriffe
Das Strassenverkehrsgesetz ist die Grundlage für Sicherheit und Fairness auf den Schweizer Strassen. Die Regeln des Strassenverkehrsgesetzes gelten für alle – unabhängig davon, ob sie zu Fuss, mit dem Velo oder in einem Motorfahrzeug unterwegs sind.
Das Gesetz regelt zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen, generelle Verkehrsregeln und die Bedingungen dafür, einen Führerausweis zu besitzen. Ausserdem definiert es, wer in einem Schadenfall haftet und welche Konsequenzen es hat, wenn jemand gegen die Verkehrsregeln verstösst.
Mehr Informationen:
Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) (admin.ch)
Als Verkehrsinfrastruktur gelten einerseits alle physischen Einrichtungen, die dem Verkehr zur Verfügung stehen. Das sind zum Beispiel Strassen, Brücken, Tunnel, Haltestellen oder Beschilderungen – aber auch Schienennetze und Flughäfen.
Andererseits gehören auch nicht-materielle Teile zur Infrastruktur: Verkehrsregeln, das Verkehrsrecht und die Überwachung und Steuerung des Verkehrs.
Die Verkehrsprävention klärt Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer über Gefahren auf und sensibilisiert sie für ein verantwortungsvolles Miteinander im Strassenverkehr.
Besonders Kinder und Jugendliche werden durch die Verkehrsprävention begleitet: Sie lernen stufengerecht, wie Mensch, Fahrzeug, Strasse, Recht und Umwelt zusammenwirken und wie sie Gefahren im Strassenverkehr vermeiden können. Dadurch soll ein stabiles und sicheres Verhalten aufgebaut werden, das auch im Erwachsenenalter wirksam bleibt.
Thurgauer Strassen sollen so sicher wie möglich sein: Dafür sorgt «Verkehrssicherheit Thurgau». Die Kantonspollizei koordiniert die Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt, dem Tiefbauamt und dem Amt für Volksschule des Kantons Thurgau:
«Verkehrssicherheit Thurgau» legt jährlich die Ziele der Verkehrsprävention fest, erarbeitet mediengerechte Informationen, veranstaltet Vorträge und Kurse und steht anderen Fachorganisationen beratend zur Verfügung. Ausserdem unterstützt «Verkehrssicherheit Thurgau» nationale Kampagnen zur Verkehrsprävention und organisiert Sonderausstellungen zu aktuellen Verkehrssicherheitsthemen an verschiedenen Messen.
Alle Halterinnen und Halter eines Motorfahrzeugs zahlen jährlich die Verkehrssteuer, diese wird auch Strassenverkehrsabgabe, auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt. Im Thurgau wird die Verkehrssteuer grundsätzlich nach dem Hubraum des jeweiligen Fahrzeugs berechnet.
Die Einnahmen aus der Verkehrssteuer fliessen in den Bau und Unterhalt von Strassen und Verkehrsanlagen, in die Verkehrssicherheit und in Massnahmen zum Schutz der Umwelt im Kanton Thurgau.