Fahrzeuge & Kontrollschilder
Damit Sie Ihr Fahrzeug im Strassenverkehr nutzen dürfen, muss es angemeldet und zugelassen sein. Ausserdem muss regelmässig geprüft werden, ob es immer noch verkehrssicher ist und den technischen Vorschriften entspricht. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie ein Kontrollschild für Ihr Fahrzeug.
Wichtige Begriffe
Als Halterin oder Halter eines Fahrzeugs gilt die Person, auf deren eigene Rechnung und Gefahr ein Fahrzeug betrieben wird.
Ist ein Fahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen, trägt es ein Kontrollschild. Umgangssprachlich werden Kontrollschilder auch als Nummernschild, Autonummer oder Kennzeichen genannt.
In der Schweiz beginnt das Kontrollschild mit dem Kantonskürzel, gefolgt von mehreren Ziffern. Kontrollschilder an der Rückseite von Fahrzeugen enthalten ausserdem das entsprechende Kantonswappen.
Wenn Sie ein Fahrzeug zu einem anderen Standort überführen müssen, das momentan nicht eingelöst ist, können Sie ein sogenanntes Tagesschild in Kombination mit einem Tagesausweis beantragen.
Das Tagesschild ist 24 Stunden bis maximal 96 Stunden gültig. Voraussetzung dafür ist, dass das zu überführende Fahrzeug betriebssicher ist.
Sie können Auskünfte zu Halterinnen oder Haltern von Fahrzeugen wie folgt im eAutoindex abrufen, sofern die Person Ihre Daten nicht gesperrt hat:
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SMS-Abfrage an die Nummer 939, Textbeispiel: TG 1
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre persönlichen Daten im Autoindex auffindbar sind, können Sie hier eine Sperrung beantragen.
Die Kosten für Halterauskünfte betragen Fr. 1 pro Anfrage.
Gebühren bezahlen Sie immer dann, wenn Sie eine oder mehrere Dienstleistungen des Strassenverkehrsamts in Anspruch nehmen. Verkehrssteuern hingegen werden jährlich erhoben für den Bau und Unterhalt von Strassen und Verkehrsanlagen, Massnahmen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt im Kanton Thurgau.
Im Kanton Thurgau wird die Verkehrssteuer grundsätzlich nach dem Hubraum des Fahrzeugs berechnet: Je grösser der Hubraum, desto höher ist die Steuer. Diese zahlen Sie für jeden Tag, solange Ihr Fahrzeug eingelöst ist.
Personenwagen, welche in der Energieeffizienz-Kategorie A oder B eingeteilt sind, sowie Elektrofahrzeuge und Lastwagen mit der höchsten Euro-Kategorie, profitieren von einer Reduktion der Strassenverkehrsabgabe um bis zu 50%. Die Reduktion gilt im Jahr der ersten Inverkehrssetzung und in den vier folgenden Kalenderjahren.
Weitere Informationen zur Bonus/Malus-Berechung finden sie hier.
Wenn Sie ein Wechselschild haben, wird die Verkehrssteuer für das Fahrzeug mit dem grösseren Hubraum voll erhoben, für das andere Fahrzeug fällt ein Viertel der ordentlichen Steuer an.
Mehr erfahren zu Wechselschildern
Die Rechnung der Jahressteuer erhalten Sie jeweils im Januar. Für Strassenverkehrssteuern können gemäss dem Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben 741.1 §4.1 Abs. 2 keine Stundungen gewährt oder Teilrechnungen ausgestellt werden.
Fragen & Antworten
Sie können einen Prüfungstermin online verschieben, jedoch bis maximal eine Woche vor dem Termin. Der neue Termin muss innerhalb von 2 Monaten ab dem Aufgebot zur periodischen Fahrzeugprüfung stattfinden.
Wenn Sie den Termin zu spät verschieben bzw. abmelden oder nicht erscheinen, verrechnen wir Ihnen die Prüfungskosten.
Bestellen Sie zunächst einen Versicherungsnachweis. Ihre Versicherung stellt uns das Dokument direkt in elektronischer Form zu.
Stellen Sie sicher, dass Sie die nötigen Dokumente zur Hand haben:
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Wenn es sich um ein neues Fahrzeug handelt, das zum ersten Mal angemeldet wird, brauchen wir den Prüfungsbericht (Formular 13.20 A).
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War das Fahrzeug bereits eingelöst, brauchen wir den bisherigen Fahrzeugausweis.
In manchen Fällen brauchen wir zudem eine Bestätigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Das gilt zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug länger als 1 Jahr überfällig zur Prüfung ist.
Weitere Informationen:
Bestätigung der Verkehrssicherheit
Teilen Sie uns bitte mit, welches Schilderformat Sie möchten: hoch oder lang. Sie können alle Dokumente am Kundenschalter abgeben oder per Post an uns senden.
Wenn Ihr Kontrollschild defekt oder nicht mehr schön ist, können Sie einen Ersatz bestellen. Ein neues Einzelschild kostet 20 Franken, ein Schilderpaar 30 Franken.
Sobald Sie ein neues Kontrollschild erhalten haben, müssen sie das alte umgehend an uns zurückgeben. Sie können das per Post erledigen, am Schalter oder rund um die Uhr beim Kontrollschilder-Einwurfkasten beim Strassenverkehrsamt.
Neues Kontrollschild bestellen
Die Versicherungsgesellschaften senden die Nachweise elektronisch direkt ans Strassenverkehrsamt. Hier können Sie nachsehen, ob wir Ihren Versicherungsnachweis bereits erhalten haben: Status Versicherungsnachweis prüfen
Ihre Leasinggesellschaft muss die Löschung des Code 178 bei uns beantragen, sobald die Kreditdauer abgelaufen und das Fahrzeug in Ihrem Besitz ist. Hier können Sie nachsehen, ob wir den Antrag bereits erhalten haben: Status des Code 178 prüfen
Für einen Import brauchen Sie in jedem Fall folgende Dokumente:
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Ausländische Zulassungspapiere des Fahrzeugs
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Veranlagungsverfügung Zoll oder Veranlagungsantrag
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Prüfungsbericht Zoll: Formular 13.20A
Lassen Sie die ausländischen Dokumente von einer Fachperson kontrollieren, um festzustellen, ob dieses für die Schweizer Zulassung geeignet ist. Wenden Sie sich zum Beispiel an einen Importeur oder eine Markenvertretung.
Hier können Sie Ihre Unterlagen zum Fahrzeugimport einreichen: Fahrzeug importieren
Wenn Sie umgezogen sind, können Sie Ihre neue Adresse online melden: Adressänderung melden
Wenn Sie einen Heckveloträger an Ihrem Auto montiert haben, können Sie bei Bedarf ein drittes, rotes Kontrollschild für diesen bestellen. Auf diese Weise müssen Sie nicht bei jeder Verwendung des Trägers ihr hinteres Kontrollschild umhängen.
Sie können die Bestellung online erledigen:
Drittes Kontrollschild bestellen
Wenn Sie Ihren Fahrzeugausweis verloren haben oder er gestohlen worden ist, machen Sie bitte eine Verlustanzeige. Verwenden Sie dazu das nachfolgend verlinkte Formular. Wir stellen Ihnen ein Duplikat Ihres Ausweises aus.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nicht brauchen, können Sie Ihre Kontrollschilder deponieren. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihr Fahrzeug nur im Sommer fahren, oder wenn Sie einen längeren Auslandaufenthalt planen.
Sie können Ihre Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt abgeben oder beim Kontrollschilder-Einwurfkasten in das blaue Fach einwerfen. Wir lagern die Schilder während eines Jahres für Sie, die Kosten dafür betragen 30 Franken. Den Fahrzeugausweis müssen Sie in diesem Fall nicht annullieren. Die Verkehrsabgaben werden für diese Zeit gestoppt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder verwenden, können Sie die deponierten Schilder wieder beziehen.
Mehr Informationen:
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre persönlichen Daten im Autoindex auffindbar sind, können Sie eine Sperrung beantragen: Halterauskunft im Autoindex sperren