Ein Stipendium ist die finanzielle Förderung einer Person in Ausbildung über eine bestimmte Zeitspanne. Wenn Sie ein Stipendium erhalten, wird Ihnen entweder einmalig oder regelmässig ein bestimmter Geldbetrag ausgezahlt. Dieser soll die Ausbildungsgebühren und einen Teil Ihrer persönlichen Kosten decken.
Die Beträge sind unterschiedlich und hängen von individuellen Faktoren ab, aber auch von der Institution, die ein Stipendium vergibt. Ein Stipendium müssen Sie nicht zurückzahlen – ausser, wenn Sie es ungerechtfertigt bezogen haben oder Ihre Ausbildung aus nicht wichtigen Gründen abbrechen.
Wenn eine Institution oder eine Person Ihnen Geld leiht, spricht man von einem Darlehen. Im Gegensatz zu einem Stipendium müssen Sie ein Darlehen nach einer bestimmten Zeit zurückzahlen. Man unterscheidet weiter zwischen verzinsten und zinslosen Darlehen: Diese Angaben und auch die Höhe eines allfälligen Zinses werden in der Vereinbarung über das jeweilige Darlehen festgehalten.
Wenn Ihre Ausbildung mit Stipendien unterstützt wird, müssen Sie jedes Semester [Halbjahr] einige Angaben an die Stipendienstelle melden. Die Semestermeldung hat sozusagen die Rolle eines Folgeantrags, damit Sie auch für das neue Semester wieder Stipendiengelder erhalten.
Semestermeldung einreichen
Im Thurgauer Stipendienrecht gilt:
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Die Erstausbildung ist Ihre erste Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit. Das kann eine Berufslehre sein oder ein Studium auf der ersten Stufe (Bachelor).
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Wenn Sie nach einem Abschluss eine neue Ausbildung beginnen, die nicht auf Ihrer ersten Ausbildung aufbaut, gilt diese als Zweitausbildung.
Ein Beispiel:
Wenn Sie bereits einen Abschluss als Hochbauzeichner abgeschlossen haben, ist das Ihre Erstausbildung. Wollen Sie nun eine Lehre als Koch machen, wäre diese Ihre Zweitausbildung. Dasselbe gilt, wenn Sie bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen haben und danach einen weiteren Bachelor-Studiengang beginnen.
Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz gezogen sind, können Sie nach 5 oder 10 Jahren eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Diese Bewilligung wird auch Ausweis C genannt.
Mit einer Niederlassungsbewilligung können Sie sich unbeschränkt in der ganzen Schweiz aufhalten. Alle 5 Jahre überprüfen die Behörden, ob Sie noch in der Schweiz leben und die Voraussetzungen für die Niederlassungsbewilligung weiterhin erfüllen.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben wollen, brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung.
Für Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten sind Einreise und Aufenthalt in der Schweiz erleichtert aufgrund des Freizügigkeitsabkommens. Stammen Sie aus einem anderen Land, sind die Bestimmungen restriktiver.
Je nachdem, warum Sie sich in der Schweiz aufhalten, brauchen Sie eine andere Bewilligung:
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Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
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Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
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Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige)
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Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
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Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
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Ausweis F (vorläufig aufgenommene Ausländer/innen)
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Ausweis N (Asylsuchende)
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Ausweis S (vorübergehender Schutz an Schutzbedürftige)
Als Flüchtlinge gelten Menschen, die aus einem der folgenden Gründe ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht davor haben:
Jeder Mensch hat das Recht, in einem anderen Land um Asyl zu bitten. Wer dies in der Schweiz tun will, kann mündlich oder schriftlich ein Asylgesuch stellen. Daraufhin gibt es ein Asylverfahren, in dem das Gesuch geprüft wird.
Mehr Informationen:
Schweizerisches Asylgesetz (AsylG)
Wenn Sie einen Stipendienantrag einreichen, müssen Sie Angaben zu Ihrem Lebenslauf machen. Das bedeutet, Sie listen alle Schulen auf, die Sie besucht haben, alle abgeschlossenen Ausbildungen und alle beruflichen Tätigkeiten. Das Formular gibt Ihnen vor, was Sie alles eintragen müssen.
Militärdienst und Arbeitsbemühungen in Zusammenarbeit mit dem RAV gelten hier auch als berufliche Tätigkeit, ebenso wie Familienzeit.
In der Schweiz sind Sie grundsätzlich steuerpflichtig ab dem Jahr, in dem Sie 18 Jahre alt werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie eine Steuererklärung ausfüllen und darin Ihr Einkommen und Ihr Vermögen ausweisen. Das gilt auch dann, wenn Sie noch kein eigenes Einkommen haben. In diesem Fall liegt Ihr steuerbares Einkommen bei Null und Sie tragen es so in Ihre Steuererklärung ein.
Ihr Steuerdomizil der Ort, der für Ihre Steuererklärung massgebend ist. Grundsätzlich ist Ihr Steuerdomizil an Ihrem Wohnort.
Hat eine Person mehrere Wohnsitze, so ist das Steuerdomizil der Ort, an dem sich ihr materieller und ideeller Lebensmittelpunkt befindet. Darunter versteht man zum Beispiel den Ort, an dem sich das Familienleben und die Freizeitgestaltung hauptsächlich abspielt.
Wenn Sie eine Steuererklärung eingereicht haben, ermittelt das Steueramt aus Ihren Angaben, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen. Diesen Vorgang nennt man in der Verwaltung auch Veranlagung.
Der Veranlagungsentscheid ist die Dokumentation dieses Vorgangs: Sie erhalten ihn zusammen mit Ihrer Schlussrechnung und können darin prüfen, welche Angaben das Steueramt akzeptiert hat und wie genau Ihr geschuldeter Steuerbetrag zustande kommt.
Zusätzlich zur Übersichtsseite Ihres Veranlagungsentscheids erhalten Sie auf einer weiteren Seite eine Detailaufstellung der einzelnen Berechnungswerte. Es ist wichtig, dass Sie alle Seiten einreichen.
In anderen Kantonen kann das Dokument einen anderen Namen haben und Sie müssen es vielleicht beim dortigen Steueramt bestellen.
Das Vermögen einer Person setzt sich zusammen aus dem Geld auf Bankkonten, allfälligen Geldanlagen und Immobilien. Geldanlagen sind zum Beispiel Anlagefonds oder Lebensversicherungen.
Wer seine minimalen Lebenskosten nicht aus seiner Rente von AHV oder IV und übrigen Einkommen decken kann, kann Ergänzungsleistungen erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Rentnerinnen und Rentner über das offizielle Mindesteinkommen verfügen können. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch, Sie müssen jedoch aktiv beantragt werden. Wenden Sie sich an Ihre kantonale Ausgleichskasse oder an deren Zweigstelle in Ihrer Wohngemeinde.
Wer für seine minimalen Lebenskosten nicht selbst aufkommen kann und keine andere Hilfe oder Unterstützung findet, kann bei der Wohngemeinde Sozialhilfe beantragen. Ein Teil der Sozialhilfe ist finanziell, um das Existenzminimum zu sichern: Nahrung, Kleidung, Obdach, medizinische Grundversorgung und die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben.
Weitere mögliche Leistungen sind Beratung, Betreuung und das Vermitteln von geeigneten Dienstleistungen, um die Situation der betreffenden Person zu verbessern.
Das Stipendiengesetz und die Stipendienverordnung legen fest, dass der Stipendienanspruch zwingend in Form einer Defizitrechnung ermittelt wird. Das heisst konkret:
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Die anerkannten Ausgaben werden den vorausgesetzten Einnahmen gegenübergestellt.
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Sind die Ausgaben grösser als die Einnahmen, entspricht dieser Differenzbetrag dem Stipendienbetrag.
Mehr Informationen:
Gesetz über Ausbildungsbeiträge
Stipendienverordnung