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Steuern

Grundsätzlich füllen alle Personen und Firmen eine jährliche Steuererklärung aus. Ausgenommen sind ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung, die der sogenannten Quellensteuer unterliegen. 

 

Mit den Steuereinnahmen finanzieren die Behörden zum Beispiel Infrastruktur für Bildung, Mobilität und Soziales. Gemeinnützige Institutionen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerpflicht befreit werden.

 

Wir bauen den Digitalen Schalter laufend für Sie aus. Sie können heute bereits die folgende Dienstleistung nutzen:

 

Nachweis Steuerbefreiung einreichen

Wichtige Begriffe

In der Steuererklärung machen Sie Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen. So kann die Steuerverwaltung berechnen, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen. Für die Steuererklärung brauchen Sie verschiedene Unterlagen, zum Beispiel:

  • Lohnausweis

  • Belege für Renten oder Unterstützungsbeiträge

  • Kontoauszüge

  • Belege zu Wertschriften

  • Nachweise zu Berufs- und Weiterbildungskosten

  • Nachweise zu Gesundheitskosten

  • Spendenbelege

 

Mehr Informationen:
ch.ch: Steuererklärung

 

Wenn Sie eine Steuererklärung eingereicht haben, ermittelt das Steueramt aus Ihren Angaben, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen. Diesen Vorgang nennt man in der Verwaltung auch Veranlagung.

 

Der Veranlagungsentscheid ist die Dokumentation dieses Vorgangs: Sie erhalten ihn  zusammen mit Ihrer Schlussrechnung und können darin prüfen, welche Angaben das Steueramt akzeptiert hat und wie genau Ihr geschuldeter Steuerbetrag zustande kommt. 

 

Zusätzlich zur Übersichtsseite Ihres Veranlagungsentscheids erhalten Sie auf einer weiteren Seite eine Detailaufstellung der einzelnen Berechnungswerte. Wenn Sie einen Veranlagungsentscheid einreichen müssen (zum Beispiel bei einem Stipendienantrag) müssen Sie immer alle Seiten mitsenden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Vereine, Stiftungen und auch Firmen von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie sogenannte gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Kantone handhaben die Gesuche und die Bedingungen für die Steuerbefreiung individuell. Im Kanton Thurgau ist das Departement für Finanzen und Soziales zuständig.

 

Mehr Informationen: 
Steuerpraxis 75 Nr. 1, Steuerbefreiung

 

Fragen & Antworten

Bitte senden Sie Ihr schriftliches Gesuch per Post an die folgende Adresse:

Departement für Finanzen und Soziales
Regierungsgebäude
Zürcherstrasse 188
8510 Frauenfeld


Mehr Informationen zu den Voraussetzungen:
Steuerpraxis 75 Nr. 1, Steuerbefreiung


Für Auskünfte zur Steuerbefreiung wenden Sie sich bitte an das Departement für Finanzen und Soziales: Tel. +41 58 345 64 64

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